Vereine und Stiftungen, die einen Zweckbetrieb unterhalten, der bedingt durch die Beschränkungen der Eindämmungsverordnung in seiner Liquidität gefährdet ist, können ab sofort Hilfen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen. Das teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg auf seiner Webseite mit. Nachfolgend stellen wir die Erläuterungen des MBJS nebst Formular für den Hilfeantrag zur Verfügung.
Artikel
Artikel-Archiv
Letzte Artikel
- Elternabende und Onlineseminare zur Medienerziehung 23. April 2021
- Käffchen gefällig? 23. April 2021
- Jugend in Brandenburg 2020 – Auswirkungen der Corona-Pandemie 29. März 2021
- Medienkompetenz im Selbsttest 26. März 2021
- Jetzt bewerben für die Radio-eSchool 17. März 2021