Vereine und Stiftungen, die einen Zweckbetrieb unterhalten, der bedingt durch die Beschränkungen der Eindämmungsverordnung in seiner Liquidität gefährdet ist, können ab sofort Hilfen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen. Das teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg auf seiner Webseite mit. Nachfolgend stellen wir die Erläuterungen des MBJS nebst Formular für den Hilfeantrag zur Verfügung.
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