Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft. Unter anderem entsteht eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen.
Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert, auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind.
Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung unter anderem sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen.
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