Gerade im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Bildungsmedien (Vervielfältigung, Veränderung von Inhalten) sehen sich Lehrerinnen und Lehrer oftmals an der Grenze legalen Handelns. Offene Bildungsressourcen für den Unterricht gründen auf der Creative Commons-Bewegung (CC), die Lizensierungsmodelle zur Verfügung stellt, in deren Rahmen Bildungsinhalte rechtssicher sowohl vervielfältigt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden dürfen. Außerschulische medienpädagogische Expertise greift bereits überwiegend auf diese Lizensierungsmodelle zurück, seien es frei verfügbare Software oder auch Text-, Bild- und Filminhalte. Mit sogenannten „Mashups“ und „Remixes“ lassen sich auch und gerade unter aktivem Einbezug der Schülerinnen und Schüler kreative Bildungsmedien gestalten und in diesem Prozess Lernfortschritte generieren. Wir setzen uns ein für eine Reform des hiesigen Urheberrechts beispielsweise durch Übernahme des amerikanischen Fair Use Modells. Die handlungsorientierte Arbeit mit (Bildungs-)Medien wirkt überdies inklusiv und dem sozial determinierten „digital divide“ entgegen.
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